Rechtsanwalt für Mietrecht in Bad Doberan
Sie haben Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Nebenkostenabrechnung? Sie fragen sich, ob der Vermieter Schönheitsreparaturen verlangen darf? Oder ob Sie als Mieter eine Mieterhöhung einfach akzeptieren müssen?
Sie haben Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Nebenkostenabrechnung? Sie fragen sich, ob der Vermieter Schönheitsreparaturen verlangen darf? Oder ob Sie als Mieter eine Mieterhöhung einfach akzeptieren müssen?
Auseinandersetzungen im Mietrecht können sehr nervenaufreibend sein! – Geht es hier doch meist um das wichtigste in unserem Leben; – die eigene Wohnung!
Gerade bei Mietvertragskündigungen und Mietmängeln, sowie bei Minderung der Miete gibt es im Streitfall vieles zu beachten. Selbst kleine, oder nur formelle Fehler wirken sich oft verheerend aus. Eine mit „Halbwissen“ selbst geführte Auseinandersetzung endet nicht selten tragisch und wird in der Regel erheblich teurer. Überlassen Sie hier besser nichts dem Zufall!
Mit meiner Erfahrung vertrete und berate ich Sie sowohl als Mieter, wie auch als Vermieter zu allen Themen rund um das Thema Mietrecht.
Typische Fälle von Mietern und Vermietern
Als Mieter sind Sie durch unsere Rechtsordnung vergleichsweise gut geschützt. Sie brauchen also keinesfalls Angst davor zu haben, von heute auf morgen Ihre Wohnung zu verlieren! Kündigungen von Wohnraummietverträgen sind nicht ohne weiteres möglich. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten braucht es für eine Kündigung speziell im Wohnraum-Mietrecht gute und gewichtige Gründe. Desweiteren ist es im Mietrecht möglich, zunächst wirksame Kündigungen sogar im Nachhinein noch unwirksam werden zu lassen. Auch eine Kündigungssperre gem. § 112 InsO ist längst nicht allen Vermietern bekannt. Darüber hinaus spielt im Mietrecht aber auch der Räumungsschutz noch eine gewichtige Rolle.
Zunächst sollte also in jedem Fall geprüft werden, ob Ihre Kündigung überhaupt wirksam ist.
Man unterscheidet zwischen außerordentlichen (fristlosen) und ordentlichen (fristgemäßen) Kündigungen, wobei auch eine sog. fristlose Kündigung im Mietrecht keineswegs bedeutet, dass der Mieter die Wohnung sofort räumen muss.
Trotzdem sollten Sie eine Kündigung Ihrer Wohnung keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen! Gerade das Mietrecht ist äußerst umfangreich und in all seinen Verästelungen schwer zu überblicken. Das Gleiche trifft auf die Rechtsprechung zum Mietrecht zu.
Bei Zugang einer Kündigung für Ihre Wohnung sollten Sie sich sofort anwaltliche Unterstützung holen. Auch in diesem Falle stehen wir Ihnen mit einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.
Mietmängel sind dabei sehr vielfältig und bestehen etwa in:
Gerade bei einer Eigenbedarfskündigung können viele vermeidbare Fehler gemacht werden. Daher ist zu prüfen, ob Sie Ihre Kündigung auf die gesetzlichen Voraussetzungen, wie den privilegierten Personenkreis stützen können oder welche Fristen einzuhalten sind. Falls eine Eigenbedarfskündigung derzeit aber nicht bzw. noch nicht zulässig sein sollte, zeige ich Ihnen auf, mit welch anderen Möglichkeiten Sie den Mieter zum Auszug bewegen könnten.
Zur Klärung all dieser Fragen berate ich Sie auch kurzfristig sehr gerne.
Ihr Mieter bezahlt nicht immer pünktlich zum 3. Werktag eines Monats die Miete oder immer nur einen Teil bzw. überhaupt nicht?
Hier stellt sich die Frage, ob Sie vielleicht schon wegen Zahlungsverzuges fristlos kündigen können. Laut BGB gibt es verschiedene Handlungsvarianten im Falle eines Zahlungsverzuges. Auch bei regelmäßig verspäteten Zahlungen gibt es eine Möglichkeit, den Mieter zu korrektem rechtzeitigem Zahlungsverhalten zu veranlassen.
Gern überprüfen wir für Sie, welche Lösung in Ihrem Fall möglich ist.
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